Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), hilflos (Merkzeichen H) oder blind (Merkzeichen Bl) sind, sind von Fahrverboten zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in Umweltzonen (Zeichen 270.1 StVO) befreit.
Umweltzonen dürfen in diesen Fällen auch ohne Plakette befahren werden.
Die Regelungen zur Kontrolle durch Ordnungsbehörden sowie Polizei sind noch nicht einheitlich geregelt. Einer Weiterfahrt sollte jedoch bei einer Kontrolle durch das Zeigen des Schwerbehindertenausweises zusammen mit der Zulassungsbescheinigung nichts im Wege stehen.
Quelle: Wegweiser für Menschen mit Behinderung, Rechte und Nachteilsausgleiche
https://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/zbfs_intranet/produktgruppe_iii/sgbix/wegw_13.pdf