Liebe Mitglieder, liebe Interessierte,
Der LKMF Sachsen/Thüringen/Sachsen-Anhalt erhält Zuwendungen durch Krankenkassen nach §20 h SBG V in Form von Pauschal- und Projektförderung.
Im Jahr 2023 (Jahresabschluss wurde noch nicht geprüft) hat der LKMF folgende Beträge erhalten:
- Pauschalförderung (GKV-Gemeinschaft): 3.657,68€
Im Jahr 2022 (letzter satzungsgemäß geprüfter Jahresabschluss) hat der LKMF folgende Beträge erhalten:
- Pauschalförderung (GKV-Gemeinschaft): 7.380,41€
Im Jahr 2021 hat der LKMF folgende Beträge erhalten:
- Pauschalförderung (GKV-Gemeinschaft): 9.130,86€
Im Jahr 2020 hat der LKMF folgende Beträge erhalten:
- Pauschalförderung (GKV-Gemeinschaft): 7.440€
Im Jahr 2019 hat der LKMF folgende Beträge erhalten:
- Pauschalförderung (GKV-Gemeinschaft): 3.385€
- Projektförderung (AOK Plus): 3.000€
Im Jahr 2018 hat der LKMF folgende Beträge erhalten:
- Pauschalförderung (GKV-Gemeinschaft): 3.038€
- Projektförderung (AOK Plus): 4.000€
Im Jahr 2017 hat der LKMF folgende Beträge erhalten:
- Pauschalförderung (GKV-Gemeinschaft): 3.700€
- Projektförderung (AOK Plus): 3.600€
Im Jahr 2016 hat der LKMF folgende Beträge erhalten:
- Pauschalförderung (GKV-Gemeinschaft): 4.500€
- Projektförderung (AOK Plus): 3.000€
Wir bedanken uns für die Förderung durch die Krankenkassen.
Der LKMF unterstützt als Landesverband des BKMF die „Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen“, die von der BAG Selbsthilfe und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband entwickelt wurden. Die aktuelle Selbstauskunft sowie die Leitsätze in ihrer aktuellen Fassung finden Sie hier.
Nachweise
Verwendungsnachweis für das Jahr 2023
Verwendungsnachweis für das Jahr 2022
Verwendungsnachweise der Jahre 2020 und 2021
Euer LKMF